Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW und der Barrierefreie-Informationstechnik Verordnung NRW (BITV NRW) teilweise vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind teilweise bzw. nicht barrierefrei:
- Videos besitzen teilweise keine Untertitel.
- Auf manchen Unterseiten sind Tabellen noch nicht vollständig barrierefrei.
- Derzeit sind nicht alle PDF-Dateien auf unserer Website in einem barrierefreien Format verfügbar. In Zukunft werden wir darauf achten, dass nur noch barrierefreie Dokumente angeboten werden.
- Unser Tarifrechner ist momentan noch nicht vollständig barrierefrei. Wir prüfen verschiedene Lösungen, um ihn für alle Nutzerinnen und Nutzer zugänglicher zu machen.
- Auf folgende extern eingebundene Inhalte haben wir nur bedingt Einfluss:
- Kundenportal
- Netzanschlussportal
- eTermin – Tool zur Termin Vereinbarung
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 06.12.2024 erstellt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 06.12.2024 durchgeführten Bewertung durch Dritte.
Die Erklärung wurde zuletzt am 06.12.2024 überprüft.
Barriere melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Formular:
Sie können uns auch per E-Mail, Post oder telefonisch kontaktieren:
Stadtwerke Dülmen GmbH
Alter Ostdamm 21
48249 Dülmen
Telefon: 02594 / 7900-80
Telefax: 02594 / 7900-53
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Schlichtungsverfahren/ Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik dieser Internetseite keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten. Die Ombudsstelle ist der Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung zugeordnet und in §§ 10d, 10e BGG NRW und §§ 9 ff der BITV NRW gesetzlich verankert. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik