Diese Energieausweise bieten wir an
Verbrauchsausweis
Darin wird der tatsächliche Energieverbrauch der letzten drei Jahre ausgewiesen.
Bedarfsausweis
Darin wird die energetische Qualität der Gebäudeteile und der haustechnischen Anlagen bewertet.
zum Datenschutzhinweis: Beantragung der Energieausweise
Häufig gestellte Fragen zum Energieausweis
Fünf Dinge, die Sie über den Energieausweis wissen sollten
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Der Energieausweis enthält Informationen über den energetischen Zustand und die Energieeffizienz eines Gebäudes.
Damit sollen sich Gebäude (ähnlich wie bei Energieeffizienzklassen von Haushaltsgeräten) miteinander vergleichen lassen. Er stuft ein, wie gut ein Gebäude geeignet ist, Wärmeverluste und damit Energiekosten gering zu halten. Der Energieausweis dient dazu, Kauf- und Mietinteressenten eine Möglichkeit zu geben, die zu erwartenden Kosten für Heizung und Warmwasser abschätzen und verschiedene Immobilien vergleichen zu können. Er empfiehlt in Kurzform Maßnahmen zur Modernisierung, um den Energieverbrauch zu senken. Er wird nicht für einzelne Nutzeinheiten, sondern immer für ein gesamtes Gebäude ausgestellt.
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Bedarfsausweis
Grundlage: Der Bedarfsausweis basiert auf einer theoretischen Berechnung des Energiebedarfs, die von einem Energieberater oder einem Architekten durchgeführt wird. Hierbei werden die baulichen Eigenschaften des Gebäudes analysiert, z. B. die Dämmung, Fenster, Heizungsanlage und andere relevante Faktoren.
Berechnung: Die Berechnung erfolgt unabhängig davon, wie das Gebäude tatsächlich genutzt wird, und bezieht sich auf den Standardnutzungszustand.
Vorteil: Der Bedarfsausweis liefert eine genauere und objektivere Einschätzung der Energieeffizienz eines Gebäudes, da er unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten ist.
Eignung: Besonders sinnvoll ist der Bedarfsausweis für Neubauten oder Gebäude mit energetisch schlechter Substanz. Außerdem ist der Bedarfsausweis verpflichtend für Gebäude mit Baujahr vor 1978 und weniger als fünf Wohnungen, wenn diese unsaniert sind.
Verbrauchsausweis
Grundlage: Der Verbrauchsausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Hierzu werden Abrechnungen des Energieverbrauchs (z. B. Heizkosten) herangezogen.
Berechnung: Hier wird der durchschnittliche Energieverbrauch pro Quadratmeter berechnet. Da das Nutzerverhalten stark variiert, kann der Verbrauchsausweis Schwankungen unterliegen.
Vorteil: Der Verbrauchsausweis ist kostengünstiger und einfacher zu erstellen, da keine detaillierte Gebäudeanalyse nötig ist. Er eignet sich besonders für größere Gebäude oder Gebäude mit guter energetischer Qualität.
Er ist zulässig für Wohngebäude, die mehr als vier Wohnungen haben, deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurden oder die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung nachweislich erfüllt ist.
Zusammengefasst
Der Bedarfsausweis bewertet die theoretische Energieeffizienz des Gebäudes und liefert objektivere Ergebnisse unabhängig vom Nutzerverhalten. Er ist aufwändiger und daher teurer, aber vor allem für ältere und energetisch schlechtere Gebäude vorgeschrieben.
Der Verbrauchsausweis spiegelt den tatsächlichen Energieverbrauch wider, ist jedoch anfälliger für Schwankungen durch das Verhalten der Bewohner.
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Ja.
Gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) muss grundsätzlich jedem Kauf- oder Mietinteressenten einer Wohnung oder eines Hauses ein gültiger Energieausweis durch den Verkäufer oder Vermieter vorgelegt werden. Spätestens nach Vertragsschluss ist der Ausweis sogar unverzüglich zu übergeben. Bereits bei Aufgabe einer Immobilienanzeige sind Energiekennwerte aus dem Energieausweis anzugeben.
Somit ist der Nachweis für die Energieeffizienz durch den Energieausweis für viele Vermieter oder Verkäufer von Immobilien Pflicht.
Eine Ausnahme gilt nur für denkmalgeschützte Gebäude: Diese benötigen keinen Energieausweis.
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Der Energieausweis ist maximal 10 Jahre gültig.
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Durch unsere Kooperation erstellen wir mit unserem Partner Ihren Gebäudeenergieausweis kostengünstig und kurzfristig. Nutzen Sie hierzu die entsprechenden Links.
Ihr Ansprechpartner:
Telefon: 02594 / 7900-80
kundenservice@stadtwerke-duelmen-gmbh.de -
Die Kosten für einen Verbrauchsausweis betragen aktuell 89,25 € (inkl. MwSt.) wenn die Energieverbrauchsdaten vom Eigentümer / Verwalter zur Verfügung gestellt werden.
Wenn die Energieverbrauchsdaten von den Stadtwerken Dülmen erhoben werden sollen, fallen weitere Kosten, in Abhängigkeit der anfallenden Arbeiten, an. Bedarfsausweis entfällt.