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Was ist der Messstellenbetrieb?
Der Messstellenbetrieb ist ein zentraler Bestandteil der Energieversorgung. Er umfasst die Installation, den Betrieb und die Wartung von Messgeräten, wie Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezählern. Diese Zähler erfassen den Energieverbrauch und liefern die Grundlage für die Abrechnung mit Ihrem Energieversorger.
Als Messstellenbetreiber stellen wir sicher, dass Ihre Messgeräte stets einwandfrei funktionieren und den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Mit der Einführung moderner Messeinrichtungen (mME) und intelligenter Messsysteme (iMS) leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Digitalisierung der Energiewirtschaft und zur Energiewende.
Rechtsgrundlage
Unsere Leistungen basieren auf den Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG). Dieses regelt den Betrieb von Messeinrichtungen und stellt sicher, dass alle Marktteilnehmer zuverlässig und transparent arbeiten.
Unser Leistungsspektrum
- Bereitstellung und Wartung: Wir kümmern uns um die Installation, den Betrieb und die regelmäßige Überprüfung Ihrer Messeinrichtungen.
- Zählerwechsel und -austausch: Ob turnusmäßige Wechsel oder der Austausch bei Defekten – wir sorgen für einen reibungslosen Ablauf.
- Smart Meter Rollout: Wir treiben die Einführung moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme voran, um Ihnen innovative und effiziente Lösungen zu bieten.
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Bekanntgabe zur zukünftigen Ausstattung von Messstellen mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen im Sinn des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG)
Die Stadtwerke Dülmen GmbH übernimmt nach § 3 MsbG den Messstellenbetrieb als grundzuständiger Messstellenbetreiber i.S.d.G., soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 MsbG durch den Anschlussnutzer bzw., den Anschlussnehmer getroffen wird.
Die Stadtwerke Dülmen GmbH wird, soweit dies nach § 30 MsbG technisch möglich und nach § 31 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, Messstellen an ortsfesten Zählpunkten mit intelligenten Messsystemen wie folgt auszustatten:
- bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei solchen Letztverbrauchern, mit denen eine Vereinbarung nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes besteht,
- bei Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung über 7 Kilowatt.
Soweit nach MsbG nicht die Ausstattung einer Messstelle mit intelligenten Messsystemen vorgesehen ist und soweit dies ach § 32 MsbG wirtschaftlich vertretbar ist, wird die Stadtwerke Dülmen GmbH Messstellen an ortsfesten Zählpunkten bei Letztverbrauchern und Anlagenbetreibern mindestens mit modernen Messeinrichtungen ausstatten. Dies erfolgt bei Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung unterzogen werden, bis zur Fertigstellung des Gebäudes, ansonsten im Gebäudebestand sukzessive bis zum Jahr 2032.
Hiervon betroffen sind nach derzeitigem Stand:
- ca. 20.600 Zähler zum Umbau auf moderne Messeinrichtungen und
- ca. 5.600 Zähler zum Umbau auf intelligente Messsysteme.
Der Letztverbraucher bis zu einem Jahresverbrauch von 6.000 Kilowattstunden erhält im Rahmen des Smart-Meter Rollouts bis zum Jahre 2032 eine moderne Messeinrichtung (mME) eingebaut.
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Zählerstandangaben können für Kunden mit bestehender Kundennummer direkt im Kundenportal angegeben werden.