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Unser kompletter Service für Ihren neuen Versorgungsanschluss im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH. Von unseren Fachleuten erfahren und erhalten Sie alles, was Sie über einen Hausanschluss im Netzgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH wissen müssen. Gemeinsam finden wir eine Lösung, die für Sie maßgeschneidert ist.
Wir beraten Sie umfassend und stimmen mit Ihnen zusammen den Bau eines koordinierten Hausanschlusses ab. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.
Netzanschlussportal
Besuchen Sie dazu bitte unser Netzanschlussportal! Hier können Sie bequem alle Netzanschlussbegehren einreichen.
EEG-Anfragen:
Herr Hericks
02594 / 7900-15Stromhausanschluss:
Herr Czypull
02594 / 7900-76Gas- und Wasserhausanschluss:
Herr Strietholt
02594 / 7900-17Alle weiteren technischen Fragen:
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Wir bieten Ihnen kostenfrei eine Planauskunft für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dülmen GmbH an. Bei den verlegten Versorgungsleitungen handelt es sich um die Gewerke Gas, Wasser, Strom und Glasfaser (teilweise).
Die Planauskunft bieten wir in digitaler oder in analoger Form (gedruckt) an. Senden Sie uns Ihr Anliegen an die E-Mail-Adresse: doku@stadtwerke-duelmen-gmbh.de
Gerne können Sie sich auch telefonisch unter 02594 7900-958 mit uns in Verbindung setzen.
Checkliste für Ihre Anfrage
Damit wir Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten können, sollte Ihre Anfrage eine der folgenden Informationen enthalten:
- Adresse des räumlichen Geltungsbereiches
- Lageplan für den räumlichen Geltungsbereiches (ggf. mit eingetragener Planung)
- Katasterdaten wie Liegenschaftskarte, Gemarkung, Flur und Flurstücknummer des räumlichen Geltungsbereiches
- andere Lageinformationen
Standardmäßig wird die Planauskunft maßstabsgerecht in einem Druckformat erstellt, so dass der angefragte Bereich auf eine Seite passt. Falls ein bestimmtes Druckformat gewünscht wird, geben Sie uns dies gerne in Ihrer Anfrage an.
Nach der Bearbeitung Ihrer Anfrage, senden wir Ihnen eine E-Mail. In der E-Mail erhalten Sie einen Link mit dem Sie sich dann die angeforderten Bestandspläne herunterladen können.
Alternativ können Sie sich die Pläne auch in gedruckter Form bei den Stadtwerken Dülmen GmbH, Alter Ostdamm 21 in 48249 Dülmen, abholen.
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Als Netzkunde der Stadtwerke Dülmen GmbH profitieren Sie von verschiedensten Dienstleistungen aus unserem Hause.
Strom
Anlagenbau, Fehlersuche, mobile Messeinrichtungen, Notstrom / Baustrom
Erdgas
Anlagenplanung, Fehlersuche, Verlegung von erdverlegten Gasleitungen, …
Wasser
Ausleihe von Standrohren, Verlegung von Erdleitung, Bereitstellung von Trinkwasser
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Die Stadtwerke Dülmen GmbH als Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen ist nach § 19 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, unter Berücksichtigung der nach § 17 EnWG festgelegten Bedingungen für den Netzanschluss von Erzeugungsanlagen, Elektrizitätsverteilernetzen, Anlagen direkt angeschlossener Kunden, Verbindungsleitungen und Direktleitungen technische Mindestanforderungen an deren Auslegung und deren Betrieb festzulegen. Für das Elektrizitätsversorgungsnetz der Stadtwerke Dülmen GmbH sind die folgenden Bedingungen festgelegt worden:
- Technische Anschlussbedingungen der Stadtwerke Dülmen GmbH für den Anschluss an das Niederspannungsnetz
- Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“
- BDEW-Richtlinie „Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz“
- BDEW-Richtlinie „Eigenerzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz“
- Die „Ergänzende Bedingungen des Netzbetreibers Stadtwerke Dülmen GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung – NAV“
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Die Stadtwerke Dülmen GmbH sollte schon in der Planungsphase der Eigenerzeugeranlage eingeschaltet werden.
Für die Anmeldung sind im allgemeinen folgende Unterlagen rechtzeitig bei der Stadtwerke Dülmen GmbH einzureichen:Checkliste
- Anmeldung für Stromversorgung mit der Unterschrift des Antragstellers und des Grundstückseigentümers.
- Inbetriebsetzungsantrag Strom mit der Unterschrift des Antragstellers und des konzessionierten Elektroinstallateurs einschl. Kopie seiner gültigen Konzession, sowie (vorab) Entrichtung der Inbetriebsetzungsgebühr von zurzeit 48,79 EUR inkl. MwSt
- Lageplan mit den Grundstücksgrenzen und dem Aufstellungsort
- Übersichtsschaltplan der gesamten elektrischen Anlage mit den Nenndaten der eingesetzten Betriebsmittel – eine einpolige Darstellung ist ausreichend
- Beschreibung der Schutzeinrichtung mit genauen Angaben über Art, Fabrikat, Schaltung und Funktion
- Beschreibung der Art und Betriebsweise von Antriebsmaschine, Generatur und ggf. Wechselrichter sowie der Art der Zuschaltung zum Netz
- Angaben über Kurzschlussfestigkeit der Schaltorgane
- Bei Wechselrichtern: Nachweis über die Erfüllung der in den Abschnitten 6, 7, 10 und 11 der „VDEW Technische Richtlinie Parallelbetrieb von Eigenerzeugeranlagen mit dem Niederspannungsnetz des Elektrizitätsversorgungsunternehmens“ gestellten Anforderungen, z.B. durch Vorlage einer Konformitätserklärung des Herstellers
- Bei Wechselrichtern und Frequenzumrichtern: Prüfprotokoll o.ä. der zu erwartenden Oberschwingungsströmer und der Zwischenharmonischen
- Anlagen mit einer Nennscheinleistung > 5,6 kVA sind bei gleichmäßiger Phasenverteilung dreiphasig anzuschließen
- Die Inbetriebnahme einer PV-Anlage an das Netz der Stadtwerke Dülmen GmbH wird nur von einem Mitarbeiter der Stadtwerke Dülmen GmbH durchgeführt und nur der Zählerstand dieser Inbetriebnahme hat Gültigkeit.
- Die Vergütungspflicht durch die Stadtwerke Dülmen GmbH besteht erst ab dem Zeitpunkt der erfolgten Meldung der Anlage bei der Bundesnetzagentur. Für die erfolgte Meldung ist der Anlagenbetreiber darlegungs- und beweispflichtig.
Bitte beachten Sie, dass uns zur Anmeldung einer Energieerzeugungsanlage alle in der Checkliste genannten Dokumente spätestens acht Wochen vor der geplanten Inbetriebsetzung vorliegen müssen, da eine Bearbeitung der Anmeldung nur nach Vorlage sämtlicher Unterlagen möglich ist.
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Nach § 9 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) müssen Erzeugungsanlagen im Sinne des EEG sowie Anlagenbetreiber im Sinne des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes über eine Einrichtung zur fernsteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung bei Netzüberlastung verfügen.
Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 100 kW müssen zusätzlich mit einer technischen Einrichtungen ausgestattet werden, mit der man die Ist-Einspeisung abrufen kann (sog. Einspeisemanagement nach § 14 Abs. 1 EEG).
Anlagen bis 30 kWp können alternativ dauerhaft auf 70% ab geregelt werden. Kommt der Anlagenbetreiber den Verpflichtungen nicht nach, besteht gemäß § 6 Abs. 6 bzw. § 17 Abs. 1 EEG kein Vergütungsanspruch.
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