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Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Es ist oft Bestandteil und Grundlage vieler anderer Lebensmittel, z.B. Getränke, Konserven, Brot. Zumindest aber gibt es kaum ein Lebensmittel, das nicht bei der Produktion, der Verarbeitung oder Zubereitung mit Trinkwasser in Berührung kommt.
Die Stadtwerke Dülmen GmbH sorgt auf der Grundlage der Trinkwasserverordnung für die hohe Qualität des Trinkwassers im Versorgungsgebiet. Sie wird durch strenge Kontrollen amtlich anerkannter Laboratorien und die zuständigen Behörden und das Gesundheitsamt überwacht. Die Trinkwasserqualität aus unserem Wasserwerk Hausdülmen sowie dem Fremdbezug von dem Wasserwerk Haltern beziehungsweise dem Wasserwerk Lette wird uns seit Jahren bestätigt. Alle gemessenen Konzentrationen liegen weit unterhalb der Grenz- und Richtwerte der Trinkwasserverordnung. -
Die Jahreswerte der Trinkwasseranalysen stehen Ihnen für die drei Verteilnetze der Stadtwerke Dülmen GmbH als PDF zum Download bereit:
Zu den gesetzlich vorgeschriebenen Trinkwasseranalysen wird vorsorglich und regelmäßig auf weitere Wasserinhaltsstoffe untersucht, wie z.B. auf Arzneimittelrückstände.
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nach dem Wasch – und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
Das von der Stadtwerke Dülmen GmbH gelieferte Wasser liegt in allen 3 Wassernetzen der Stadtwerke Dülmen GmbH im Härtebereich mittel (9-9,5 °dH).
Die Summe der Konzentration von Calcium und Magnesium (Summe der Erdalkalien), berechnet als Calciumkarbonat, beträgt 1,5 bis 2,5 millimol pro Liter (dies entspricht einem Härtebereich zwischen 8,4 und 14°dH).
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Das Wasserwerk Hausdülmen wurde 1953 bis 1955 im südwestlichen Teil des Dülmener Stadtgebietes in der Talaue des Heubaches errichtet. Versorgt werden aus dem Wasserwerk rd. 30.000 Einwohner der Stadt Dülmen durch ein mehr als 260 km langes Rohrnetz.
Gefördert wird aus sechs Vertikalfilterbrunnen mit Tiefen bis zu 85 m ein Grundwasser aus den Halterner Sanden, eines der größten überregionalen Grundwasservorkommen in Nordrhein-Westfalen.Die hohe Konzentration von Eisen und Mangan im Grundwasservorkommen am Standort Hausdülmen macht es notwendig, dass diese mittels Oxidation und anschließender Sedimentation sowie Filtration aus dem Wasser entfernt werden.
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Mit Wirkung vom 22.12.1986 hat die Bezirksregierung Münster für das Wasserwerk Hausdülmen ein Wasserschutzgebiet mit den Zonen I, II und III festgesetzt.
Die Schutzzone I umfasst den Fassungsbereich der Förderbrunnen und steht insgesamt im Eigentum der Stadtwerke Dülmen GmbH. Die Schutzzone II entspricht etwa der „50-Tage-Fließzeit“ und erstreckt sich im Wesentlichen entlang der eigenen Grundstücksgrenzen, beziehungsweise lehnt sich an die natürlichen Gewässer- und Wegegrenzen an. Sie steht somit als engere Schutzzone überwiegend im Eigentum der Stadtwerke Dülmen GmbH. Die weitere Schutzzone (Zone III) umfasst das Einzugsgebiet des Wasserwerkes, welches sich hauptsächlich in nordwestliche Richtung ausdehnt und sich an natürlichen Wege- und Grundstücksgrenzen orientiert.
Die Schutzzonen I und II werden fast ausschließlich forstwirtschaftlich genutzt. Die Schutzzone III, die sich bis in den südlichen Bereich des Ortsteils Hausdülmen erstreckt, wird zusätzlich noch landwirtschaftlich bewirtschaftet. Die südlich und westlich des Wasserwerks gelegenen Seen dienen der Quarzsandgewinnung, Teichwirtschaft und Naherholung. -
Als Netzkunde der Stadtwerke Dülmen GmbH profitieren Sie von verschiedensten Dienstleistungen aus unserem Haus:
- Ausleihe von Standrohren
- Leckageortung von erdverlegten Wasserleitungen
- Verlegung von erdverlegten Wasserleitungen
- Bereitstellung von Trinkwasser für Baumaßnahmen, Volksfeste, etc.