Die Stadtwerke Dülmen informieren über die Jahresablesung 2024. Seit dem 18. November 2024 läuft die... weiterlesen

Wir suchen eine studentische Aushilfe (m/w/d) im Bereich Technik: Unterstützen Sie Projekte, dokumen... weiterlesen

Vorzeitiger Zählereinbau auf Kundenwusch (iMSys/mMe)

Seit 2020 installiert die Stadtwerke Dülmen GmbH im Rahmen des Smart-Meter-Rollouts intelligente Messsysteme (iMSys) für bestimmte Verbraucher- und Erzeugergruppen mit einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh und/oder einer Leistung von mehr als 7 kW. Der Zeitpunkt des Zählerwechsels richtet sich unter anderem nach dem Alter Ihres aktuellen Zählers und dessen Eichfrist. 

In der Regel informieren wir Sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Wechsel Ihres Zählers schriftlich. 

Interessieren Sie sich bereits jetzt für eine moderne Messeinrichtung (mME) oder ein intelligentes Messsystem (iMSys)? Dann nutzen Sie das folgende Antragsformular, um sich schnell und unkompliziert zu registrieren. Weitere Informationen finden Sie im folgenden Abschnitt. 

Zählerwechsel beantragen

    Angaben zum Vertragspartner

    Auswahl der gewünschten Messung

    Angaben zum Vertragspartner

    Wir verwenden die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse und Telefon/Mobilnummer ausschließlich für die Benachrichtigung und organisatorische Abstimmungen im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage.

    Angaben zum Zähler

    Angaben zum Zähler

    Daten prüfen und absenden

    Zusammenfassung

    Bitte prüfen Sie Ihre Angaben!

    Summary

    Preise und sonstige Bedingungen

    Für den Messstellenbetrieb berechnen wir Ihnen entsprechend Ihrem jährlichen Verbrauch oder Ihrer Erzeugungsleistung einen jährlichen Betrag gemäß unserem aktuellen Preisblatt.

    Mit der Nutzung einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns gemäß § 9 Abs. 3 des Messstellenbetriebsgesetzes zustande.

    Der Auftrag steht unter dem Vorbehalt der technischen Umsetzbarkeit des Einbaus. Sollte die Machbarkeitsprüfung ergeben, dass Ihre Messstelle aktuell nicht umrüstbar ist, sind wir nicht verpflichtet, den vorzeitigen Einbau einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems durchzuführen.

    Alle von uns eingesetzten Zähler erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität mit Hardware von Drittanbietern liegt außerhalb unseres Verantwortungsbereichs. Wünsche nach bestimmten Zählerherstellern können wir leider nicht berücksichtigen.

    Auftragserteilung

    Neben diesem Auftrag gelten die Bedingungen des Messstellenbetriebsgesetzes mit Regelungen zum Umfang und den Voraussetzungen des Messstellenbetriebes.

    Hinweis: Für die vorzeitige Ausstattung wird eine einmalige Gebühr in Höhe von 30 Euro gemäß dem aktuellen Preisblatt erhoben.

    Nach Ablauf einer 14-tägigen Widerrufsfrist wird Ihr Auftrag in die Umsetzung gebracht. Die Umsetzungsdauer beträgt in der Regel 3 bis 4 Monate.

    Rechtliches

    Ihre Daten werden nur zur Beantwortung Ihrer Anfrage auf unserem gesicherten Email-Server gespeichert. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Weitere Hinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

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